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Erfahren Sie mehr über die Verpackung und Umverpackung von Betäubungsmitteln, Non-BtM und kühlpflichtigen Arzneimitteln.
Vertrauen Sie dem Marktführer bei der Konfektionierung Ihrer BtM.
Unsere Serviceleistungen reichen von der Konfektionierung von Kleinstchargen bis hin zur Verpackung ganzer Bulkchargen aller pharmazeutischen Darreichungsformen. Gerne planen wir auch kurzfristig Ihre Aufträge ein.
Insbesondere bei der Verpackung und Umverpackung von Betäubungsmitteln aller Art nehmen wir eine Vorreiterrolle ein, aber auch die Verpackung bzw. Umverpackung von Non-BtM und kühlkettenpflichtigen Arzneimitteln ist für uns problemlos möglich.
Für Primärverpackungen arbeiten wir mit mehreren spezialisierten Partnerfirmen zusammen, die Sekundärverpackung erfolgt in unserer modern eingerichteten Verpackungsabteilung bzw. Kühlzelle im Haus.
Wir bieten Ihnen damit die Möglichkeit, schnell und flexibel auf Veränderungen im Markt oder auf Gesetzesänderungen zu reagieren z. B. durch "Packaging on demand" oder die Umkonfektionierung von Produkten oder das Umarbeiten in neue Packungsgrößen, die Anbringung von Etiketten oder Sicherheitssiegeln oder den Austausch von Beipackzetteln.
In diesem Kontext stellen wir uns auch der Herausforderung der Richtlinie 2011/62/EU (FMD- bzw. EU-Fälschungsschutzrichtlinie), welche u. a. die Serialisierung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln vorschreibt. Die PS Pharma Service GmbH entwickelte zu diesem Thema bereits 2016 eine Lösung, die allen Kundenbedürfnissen gerecht wird und neben einer Vielzahl möglicher Schnittstellen sowohl den unique identifier als auch das geforderte tamper evident-Siegel berücksichtigt.
Zertifizierte Abfüllung, Etikettierung und Umetikettierung Ihrer Cannabisprodukte
Neben der Verpackung und Umverpackung von "klassischen" Betäubungsmittel sind wir zudem spezialisiert auf die Konfektionierung von Cannabisblüten und Cannabisextrakten. Lernen Sie unser vollständiges Cannabis-Services-Konzept kennen und revolutionieren Sie gemeinsam mit uns den medizinischen Cannabismarkt.
Ihr servicestarker Partner für die BtM-Konfektionierung
Zur Ausführung unserer umfassenden Serviceleistungen verfügen wir über eine Vielzahl verschiedener Genehmigungen und Zertifikate.
Herstellungserlaubnis gemäß § 13 AMG
Mit der Herstellungserlaubnis unterstützen wir Sie bei der Produktion und der Freigabe von Arzneimitteln sowie bei der Zertifizierung Ihrer Medikamente durch eine Sachkundige Person (QP).
Einfuhrerlaubnis gemäß § 72 AMG
Wir können Sie bei der Einfuhr von Wirkstoffen (menschlicher, tierischer oder mikrobieller Herkunft bzw. gentechnisch hergestellt) aus Drittländern wie z.B. Kanada unterstützen.
BtM-Erlaubnis gemäß § 3 BtMG
Für jeglichen Umgang mit Betäubungsmitteln ist eine Erlaubnis erforderlich, die von der Bundesopiumstelle im BfArM auf Antrag erteilt wird. Damit sind zahlreiche Rechte und Pflichten verbunden.
Großhandelserlaubnis gemäß § 52 a AMG
Unsere Großhandelserlaubnis gemäß § 52 a AMG ist die Grundlage dafür, dass wir Arzneimittel berufs- oder gewerbsmäßig beschaffen, lagern, abgeben oder ausführen dürfen.
GMP-zertifizierte Konfektionierung
Mit unserem Qualitätssicherungssystem garantieren wir, dass wir bei den Sekundär- und Umverpackungen alle gesetzlichen Vorgaben unter der Aufsicht von erfahrenen Pharmazeuten streng einhalten.
GDP-zertifizierte Logistik
Wir verfügen über ein einzigartiges Logistik-Qualitätssicherungssystem, das sämtlichen Regularien gerecht wird und zudem der strengen behördlichen Überwachung unterliegt.
Wir sind für Sie da!
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen? Die PS Pharma Service GmbH steht für persönliche Betreuung durch unsere Experten und den besten Kundenservice. Melden Sie sich – wir beraten Sie gerne.