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    Im- und Export

    Wir übernehmen die komplette Abwicklung und tragen die volle Verantwortung für die Verbringung von Betäubungsmitteln.

    Sie möchten Betäubungsmittel importieren oder exportieren?

    Dann treten Sie mit uns in Kontakt! Wir sind Spezialist in diesem Gebiet und können die komplette Abwicklung für Sie übernehmen.
    Kontakt
    Die Ein- und Ausfuhr von Betäubungsmitteln unterliegt strengen Vorgaben und kann viele Unternehmen vor unüberwindbare Hürden stellen. Denn auch innerhalb der Europäischen Union ist nach § 11 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz für jede Ein- oder Ausfuhr eine Ein- bzw. Ausfuhrgenehmigung des BfArM notwendig – und zwar für jede einzelne Sendung.

    Die Erteilung der Ein- und Ausfuhrgenehmigungen erfordert außerdem eine Erlaubnis gemäß § 3 BtMG und ist in der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV) geregelt. Dabei variieren die Anforderungen an den Transport von Betäubungsmitteln von Land zu Land.

    Möchten Sie Betäubungsmittel aus Nicht-EU-Ländern importieren, so müssen Sie zum Schutz der Verbraucher gemäß Arzneimittelgesetz zusätzliche Regelungen einhalten. Zwingend erforderlich sind:
    • eine sachkundige Person,
    • geeignete Lagerräume und Labore,
    • ein GMP-Zertifikat sowie
    • eine Zollbescheinigung (§ 73 Abs. 6 AMG)
    • Einfuhrerlaubnis gem. § 72 Abs. 1 AMG
    Die PS Pharma Service GmbH übernimmt beim Im- und Export von Betäubungsmitteln die komplette Abwicklung für Sie und trägt die volle Verantwortung. Zudem erledigen wir die aufwändige Beantragung und sorgfältige Dokumentation. 

    Aufgrund der vorhandenen Lagerkapazitäten führen wir ebenfalls Zwischenlagerungen Ihrer Produkte im überwachten Temperaturbereich von 15 bis 25 °C durch.
    Einfuhr von Betäubungsmitteln nach Deutschland

    Import

    Alle Betäubungsmittel, die nach Deutschland importiert werden, müssen über eine Zollstelle mit offizieller Abfertigungsbefugnis nach Deutschland eingeführt werden. Auf dem Einfuhrantrag sind verschiedene Angaben zu machen, wie z.B. die BtM-Nummer, die PZN, die genaue Bezeichnung und vieles mehr. Im Rahmen unserer BtM-Services übernehmen wir die gesamte Antragstellung und Einfuhr für Sie.
    Ausfuhr von Betäubungsmitteln aus Deutschland

    Export

    Bei der Ausfuhr von Betäubungsmitteln aus Deutschland ist für jede Sendung eine Genehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einzuholen. Zusätzlich zu den komplexen Anforderungen beim BtM-Import erfordert die Ausfuhr eine enge Zusammenarbeit mit der ausstellenden Behörde des Einfuhrlandes. Dank unserer Erfahrung können wir Sie bei der Beantragung sämtlicher Ausfuhrgenehmigungen unterstutzen und dadurch den gesamten Prozess maßgeblich beschleunigen.

    Wir sind für Sie da!

    Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen? Die PS Pharma Service GmbH steht für persönliche Betreuung durch unsere Experten und den besten Kundenservice. Melden Sie sich – wir beraten Sie gerne.
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